Mit der Bezeichnung „beeinträchtigte Personen“ sind nicht nur jene Personen gemeint, welche eine leichte oder schwere Beeinträchtigung aufweisen. Es betrifft auch jene, welche aufgrund gewisser persönlicher Umstände nicht in der Lage sind, ihr eigenes Leben selbständig zu führen. Der Schutz dieser Personen zeigt sich vor allem dann als äußerst wichtig, wenn ihnen Bezugspersonen (z.B. Eltern, Großeltern) fehlen oder abhanden kommen. Der italienische Gesetzgeber bietet nur eine unzureichende Lösung dieser Probleme an, die Entmündigung oder die beschränkte Geschäftstätigkeit. Diese Lösungen sind zudem mit großem bürokratischen Aufwand verbunden. Durch den Trust wird die beeinträchtigte Person geschützt und betreut. Dies in wirtschaftlicher und auch in zwischenmenschlicher Hinsicht. So kann in der Trust-Urkunde festgeschrieben werden, dass ihre Neigungen und Gewohnheiten (z.B. der jährliche Urlaub ans Meer, die Sommerfrische in den Bergen) berücksichtigt werden müssen.