Der Trust ist ein Institut, welches seine Wurzeln im angelsächsischen Raum hat und seine Anerkennung in Italien durch den Beitritt zur Haager Konvention vom 1. Juli 1985, ratifiziert mit Gesetz vom 16. Oktober 1989, n. 364, findet. In Kraft getreten ist er mit 1. Jänner 1992. Der steuerliche Bereich, spezifisch jener der direkten Steuern, wurde vom Gesetzgeber im  Jahr 2007 geregelt.
Unter einem „Trust“ versteht man ein Rechtsverhältnis, wonach der Treugeber (der „settlor“) unilateral unbewegliche und bewegliche Vermögensgegenstände ohne Einschränkungen hinsichtlich ihrer Natur – mit Akt unter Lebenden oder von Todes wegen – zwecks Begünstigung einer Person (des „beneficiary“) oder zu einem bestimmten Zweck auf einen Treuhänder (den „Trustee“) zur Verwaltung überträgt.
Der Treuhänder wird demnach zum Eigentümer des Trustvermögens. Er kann jedoch nicht frei darüber verfügen, sondern muss es nach den Vorgaben der Trusturkunde verwalten.
Die Trusturkunde sieht normalerweise vor, dass das Trustvermögen am Ende der Laufzeit an die Begünstigten übergeht.
Weiters bleibt das Trustvermögen, in seiner Eigenschaft als in jeder Hinsicht getrenntes Vermögen, auch im Fall des Ablebens des Treuhänders getrennt von seiner Erbschaftsmasse, die unter den Erben aufgeteilt wird.
Der Trust kann eine fixe, eine unbestimmte oder eine an das Eintreten eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel das Ableben des Treugebers, gebundene Laufzeit aufweisen.